Antrag

auf Mitgliedschaft im Anglerverein Neubrandenburg e.V.

Vereinsmitglieder können natürliche Personen werden.
Natürliche Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, können ihre Mitgliedschaft im Verein nur mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erwerben.
Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich zu stellen.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Anerkennung der Vereinssatzung ist Grundvoraussetzung für die Mitgliedschaft.
Bei Ablehnung des Aufnahmeantrages ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.

Hier können Sie den Aufnahmeantrag als PDF-Datei herunterladen.
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Bitte drucken Sie den Antrag aus und kommen Sie mit dem ausgefüllten Antrag und einem Passbild in unsere Geschäftsstelle. Wenn Sie einen Fischereischein haben, bringen sie diesen bitte mit. Wenn Sie früher Mitglied eines Anglervereins waren, bringen Sie bitte auch alte Mitgliedsbücher mit. Sollten Sie von einem anderen Verein zu unserem Verein wechseln wollen, melden Sie sich bitte bei Ihrem bisherigen Verein ordnungsgemäß ab.