Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wenn Sie selbst eine Frage haben, die hier nicht beantwortet ist, kommen Sie bitte in unsere Geschäftsstelle oder rufen Sie uns unter 0395 582 47 06 an oder schicken Sie eine E-Mail an: info@anglerverein-neubrandenburg.de


Was brauche ich zum Angeln?

Natürlich eine Angelausrüstung. Aber noch wichtiger sind die nötigen Dokumente. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Fischereischein die Grundvoraussetzung zum Angeln für Erwachsene und Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Den erhält man nach bestandener Prüfung, die die Stadtverwaltung kostenpflichtig abnimmt. Zur Vorbereitung auf die Prüfung empfehlen wir einen Fischereischeinlehrgang. Dieser wird von mehreren Anbietern gegen Entgelt durchgeführt.
Außerdem benötigen Sie eine Angelberechtigung für das jeweilige Gewässer, z.B. die Jahresangelberechtigung des LAV, mit der etwa 750 Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern beangelt werden dürfen. Darunter sind auch Gewässer der Berufsfischerei wie z.B in der Umgebung von Neubrandenburg der Tollensesee, der Tollensefluss und die Penzliner Stadtseen. Die Angelberechtigung erhalten Sie bei uns.
Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr benötigen keinen Fischereischein, aber die Angelberechtigung für das jeweilige Gewässer.


Führt der Anglerverein Neubrandenburg Fischereischeinlehrgänge durch?

Nein. Lehrgänge in Vorbereitung auf die Fischereischeinprüfung führen viele Anglerläden meistens am Wochenende vor einer Fischereischeinprüfung durch. Die Termine der Fischereischeinprüfungen erfahren Sie beim Bürgerbüro im Rathaus oder aus der Presse. Unabhängig davon empfehlen wir einschlägige Literatur aus der Bibliothek oder dem Buchladen zur Vorbereitung.


Ich mache Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern und würde gerne angeln

Haben Sie einen Fischereischein eines anderen Staates oder eines anderen Bundeslandes? Dieser wird für die Zeit Ihres Urlaubs anerkannt. Sie benötigen also nur eine Angelberechtigung für das Gewässer, in dem Sie angeln möchten. Dabei helfen wir Ihnen gerne weiter.
Wenn Sie nicht im Besitz eines Fischereischeines sind, können Sie bei der örtlichen Verwaltung einen „Touristenfischereischein“ erwerben. Damit können Sie dann die Angelerlaubnis für das/die Gewässer Ihrer Wahl, zum Beispiel eine Gastangelberechtigung des LAV M-V, bei uns im Anglerheim erwerben. Nähere Informationen finden Sie hier:

Gastangelkarten
Zum Öffnen benötigen Sie den kostenlosen Adobe Reader, den Sie mit der Schaltfläche links herunterladen können.


Wie kann ich Mitglied im Anglerverein Neubrandenburg werden?

Jede natürliche Person, die unsere Satzung anerkennt, kann bei uns Mitglied werden. Wenn Sie Mitglied in unserem Verein werden möchten, gehen Sie bitte unter „Dokumente“ auf die Seite „Aufnahmeantrag“ dieser Homepage. Dort finden Sie alle nötigen Informationen.


Was kostet das?

Für die Aufnahme werden einmalig 40 € fällig. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlen keine Aufnahmegebühr.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 40 € pro Jahr für Erwachsene und 8 € für Jugendliche. Kinder zahlen keinen Mitgliedsbeitrag. Dazu kommt die jährliche Fischereiabgabe in Höhe von 10 € für Fischereischeininhaber und die Angelberechtigung für das Gewässer, in dem man angeln möchte, Mit der Jahresangelberechtigung des LAV für 52 € (Kinder und Jugendliche 8 €), die Sie bei uns erhalten, können Sie etwa 750 Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern beangeln.
Alle Beiträge und Preise finden Sie übersichtlich geordnet bei den „Dokumenten“.


Welche Vorteile habe ich durch die Mitgliedschaft?

Als Vereinsmitglied haben Sie die Möglichkeit, die kostengünstige Angelberechtigung für etwa 750 Gewässer von Mecklenburg-Vorpommern zu erwerben, darunter auch Gewässer der Berufsfischerei wie z.B in der Umgebung von Neubrandenburg der Tollensesee, der Tollensefluss und die Penzliner Stadtseen. Bei Angelberechtigungen der Berufsfischer erhalten Sie Rabatte von bis zu 35 %.
Unsere Mitglieder bekommen am Jahresanfang alle Marken und Karten aus einer Hand.
Alle Vereinsmitglieder sind durch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung bei der Ausübung ihres Hobbys voll abgesichert.

Der Anglerverein Neubrandenburg e.V. gehört mit seinen über 800 Mitgliedern zu den größten Vereinen der Stadt Neubrandenburg. Nur in so einer Organisationsform ist es möglich, langfristig die Interessen der Angler zu vetreten.
Jedes Mitglied hat in unserem Verein auch die Möglichkeit, eine aktive und interessante Vereinsarbeit in einer Vereinsgruppe oder im Vereinsvorstand zu tätigen. Wir haben im Verein jährlich viele Veranstaltungen, an denen unsere Mitglieder teilnehmen können. Dort trifft man viele Gleichgesinnte, kann Erfahrungen austauschen und wertvolle Tipps bekommen.


Wo darf ich angeln?

Das ist abhängig vom Eigentümer oder Pächter des Gewässers. Unsere Vereinsmitglieder können die Angelberechtigung des Landesanglerverbandes erwerben. Diese ermöglicht das Angeln in etwa 750 Gewässern in Mecklenburg-Vorpommern, darunter auch Gewässer der Berufsfischerei wie z.B in der Umgebung von Neubrandenburg der Tollensesee, der Tollensefluss und die Penzliner Stadtseen. Ein Auszug der Gewässer im Neubrandenburger Bereich befindet sich unter „Dokumente“ und auch das komplette Verzeichnis kann herunter geladen werden. Weiterhin werden in unserem Verein zeitlich begrenzte Angelberechtigungen des LAV, rabattierte Angelberechtigungen von Fischern der Region und Angelberechtigungen befreundeter Verbände verkauft.