Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen
Wenn Sie selbst eine Frage haben, die hier nicht beantwortet ist, kommen Sie bitte in unsere Geschäftsstelle oder rufen Sie uns unter 0395 582 47 06 an oder schicken Sie eine E-Mail an: info@anglerverein-neubrandenburg.de
Was brauche ich zum Angeln?
Natürlich eine Angelausrüstung. Aber noch wichtiger sind die nötigen Dokumente. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Fischereischein die Grundvoraussetzung zum Angeln. Den erhält man nach bestandener Prüfung, die die Stadtverwaltung kostenpflichtig abnimmt. Zur Vorbereitung auf die Prüfung empfehlen wir einen Fischereischeinlehrgang. Dieser wird von mehreren Anbietern gegen
Entgelt durchgeführt. Wir informieren Sie in unserer Geschäftsstelle gerne über aktuelle Anbieter und Termine.
Außerdem benötigen Sie eine Angelberechtigung für das jeweilige Gewässer, z.B. die Jahresangelberechtigung des LAV, mir der etwa 750 Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern beangelt werden dürfen, darunter auch Gewässer der Berufsfischerei wie z.B in der Umgebung von Neubrandenburg der Tollensesee, der Tollensefluss und die Penzliner Stadtseen, und die Sie bei uns erhalten können.
Ich mache Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern und würde gerne angeln
Haben Sie einen Fischereischein eines anderen Staates oder eines anderen Bundeslandes? Dieser wird für die Zeit Ihres Urlaubs anerkannt. Sie benötigen also nur eine Angelberechtigung für das Gewässer, in dem Sie angeln möchten. Dabei helfen wir Ihnen gerne weiter.
Wenn Sie nicht im Besitz eines Fischereischeines sind, können Sie bei der örtlichen Verwaltung einen „Touristenfischereischein“ erwerben. Dieser ist einmalig für zusammenhängende 28 Tage im Jahr für das Land Mecklenburg-Vorpommern gültig. Damit können Sie dann die Angelerlaubnis für das oder die Gewässer Ihrer Wahl erwerben wie oben beschrieben.
Wie kann ich Mitglied im Anglerverein Neubrandenburg werden?
Jede natürliche Person, die unsere Satzung anerkennt, kann bei uns Mitglied werden. Wenn Sie Mitglied in unserem Verein werden möchten, gehen Sie bitte unter „Dokumente“ auf die Seite „Aufnahmeantrag“. Dort finden Sie alle nötigen Informationen.